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Wenn Eulen "jämmerlich-klagend" schreien
Am 7. Juli 2005 erhielt der NABU Hockenheim einen Anruf einer besorgten Anwohnerin der Zähringer Straße in Hockenheim. Sie höre ab 22.30 Uhr in der Nähe ihres Hauses Eulen jämmerlich-klagend schreien.
Noch am selben Abend konnte der Fall geklärt werden: Es handelt sich um junge Waldohreulen, die ihre Nistmulde bereits verlassen können. Sie halten mit den Rufen Kontakt zu den Altvögeln, so dass diese ihnen Futter, in der Regel Mäuse, zu bringen können. Denn noch sind die " Ästlinge ", wie man die Jungeulen auch nennt, noch nicht in der Lage sich vollständig selbst zu versorgen. Wenn die Jungeulen selbstständig geworden werden sie sich ein eigenes Revier suchen, normalerweise im Umkreis von 50 bis 100 Kilometern. Manche zieht es jedoch auch bis zu 2000 Kilometern weit in die Ferne.
Der typische Lebensraum der Waldohreulen ist wie der Name verrät der Wald. So kann die Waldohreule auch regelmäßig im Hardtwald gehört werden. Aber auch in Stadtgärten kommt sie gelegentlich vor. Bevor die Nordostumgehung vor dem Friedhof entlang geführt, wurde konnte man dort regelmäßig im Winter Waldohreulen tagsüber in ihren Schlafbäumen beobachten. Durch den Lärm des Straßenbaums vertrieben suchten sie sich jedoch eine andere, ruhigere Schlafstätte. Waldohreulen fallen besonders häufig dem Verkehr zum Opfer.
Nahezu jede zweite tot aufgefundene Waldohreule starb, weil sie bei ihren Jagden mit Autos und Eisenbahnzügen kollidierte. Insofern stellt die Stadt natürlich besonders hohe Risiken gerade für die unerfahrenen Jungeulen.
Die Waldohreule ist übrigens das Symbol für den Naturschutz in Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Symbol findet sich dort also auch auf den Hinweistafeln für ein Naturschutzgebiet.
Wer das Nest oder den Schlafplatz einer Waldohreule entdeckt, darf die Tiere auf keinen Fall stören. In § 42 Bundesnaturschutzgesetz heißt es: "Es ist verboten wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören."
Und zu den besonders geschützten bzw. schutzbedürftigen Arten zählen ja auch alle europäischen Vogelarten. (ad)
Sicherlich, das Gesetz oben ist ernst zu nehmen. Sich Gedanken um den Naturschutz zu machen, kann aber auch zu ganz amüsanten Ergebnissen führen.
Aus der Zeitschrift PHINUMINAL No. 1 von 1995 der Jungen Briefmarkenfreunde Sandhausen ist die folgende Seite mit einem ernst gemeinten aber zugleich auch humorvollen Beitrag zum Eulen-Schutz.
©1995 Thomas Hartmann
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